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Stoffliste zur DGUV Regel 113-018

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„Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ 

DGUV-Information 213-098

Die aktuelle Stoffliste bietet neben der Angabe der jeweiligen GHS-CLP-Kennzeichnung und der Tätigkeitsbeschränkung erstmals Informationen über die Schwangerschaftsgruppe und über einen Eintrag in die TRGS 905. 

Die wesentlichen Anforderungen an die Stoffliste ergeben sich daraus, dass es allen Fachkollegen damit möglich sein muss:

  • den eigenen experimentellen Unterricht zu entwickeln und zu planen ,
  • tradierte Experimente zu überprüfen und 
  • die Gefahrstoffe entsprechend der Erfordernisse für den Umgang zu kennzeichnen

Damit diese Aufgaben anhand ihrer Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und reproduzierbar dokumentiert werden können, muss die  Stoffliste alle dafür notwendigen Informationen beinhalten. (TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung“ 5.8 Gefahrstoffverzeichnis (3) 2., Seite 13)

Die Stoffliste kann nur als pdf-Datei heruntergeladen werden. Soll mit der Stoffliste eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder ein Gefahrstoffverzeichniss geführt werden müssen gegebenfalls Bestandsmengen, weitere Stoffe und Stoffeigenschaften berücksichtigt werden. Dies ist erst möglich nachdem die pdf-Datei zuvor in eine editierbare Form, beispielsweise in eine Exceltabelleumgewandelt wurde. 

Danach können die folgende Informationen, die zur Zeit nicht in der Stoffliste vorhanden sind, eingepflegt werden:

  • Alle Einträge in die relevanten amtlichen Listen sollten hierfür in der Stoffliste verfügbar sein, wie z.B. die Einträge in die TRGS 900, die TRGS 907 (siehe hierzu IFA-Report 1/2021 "Gefahrstoffliste 2021")  und in die BK1317 "Lösungsmittel die Hirn- und Nervenschäden auslösen können“.
  • Die jeweils physikalisch-chemischen, die akuten und die chronischen Gesundheitsgefahren sind mit ihren amtlich zugeordneten Gefahrenhöhen entsprechend der TRGS 600 („Substitution“, Anlage 2, Spaltenmodell, Seite 18/20): vernachlässigbar, gering, mittel, hoch oder sehr hoch anzugeben. 
  • Das temperaturabhängige Freisetzungshalten der Reinstoffe und der Lösungen ist jeweils anhand der Kriterien des GHS-Spaltenmodells zur Substitution nach den ihr zugeordenten Gefahrenhöhen aufzuschlüsseln und anzugeben, wie dies mit der CLAKS-Online Bewertung von Gefahrstoffen kostenfrei möglich ist.  


Die Exceldatei „Freisetzungsverhalten" beinhaltet auf vier Arbeitsblättern Temperatur-Dampfdrucktupel von mehreren tausend Stoffen. Hiermit wird bei der Ersatzstoff- und der Ersatzsverfahrensprüfung die Berücksichtigung des Freisetzungsverhaltens ermöglicht:

  • Das Arbeitsblatt „Liste“ beinhaltet die Angaben zum Freisetzungsverhalten für eine Auswahl von 1377 Stoffen und Gemischen, denen jeweils ein deutscher Name, eine CAS- und eine ZVG-Nummer zugeordnet ist. 
  • Das Arbeitsblatt „Interpolieren (CRC)“ beinhaltet erstmals 1560 Stoffe bei denen durch Interpolieren der im CRC Handbook of Chemistry and Physics gelisteten Stoffdaten (Kapitel 6-67 bis 6-93; Seite 1056 bis 1082) das Freisetzungsverhalten bestimmt werden kann.
  • Das Arbeitsblatt „Antoine (Yaws)“ beinhaltet erstmals 5000 Stoffe bei denen durch die Antoine-Gleichung viele Schwellentemperaturen zum Freisetzungsverhalten bestimmt wurden.
  • Das Arbeitsblatt Henry, beinhaltet 22 wässrige Lösungen unterschiedlicher Stoffe in verschiedener Konzentration die in der DGUV-Information 213-098 aufgeführt sind. Für diese Lösungen konnte in vielen Fällen anhand der Henry-Konstanten das temperaturabhängige Freisetzungsverhalten durch Ausgasen bestimmt worden.

Hinweis: Ich habe mich bemüht, die Liste möglichst fehlerfrei zusammenzustellen. Ich kann aber hierfür keine Garantie übernehmen.

In dem Vortrag „Viewer zur Stoffliste“, dem dazugehörigen Plakat, den beiden Dateien: „Stoffliste-Spalten“ und „Stoffliste-Daten“ liegen aktuelle Informationen über die Stoffliste zusammengestellt vor.

Stoffe und Gemische mit prekärer GHS-Einstufung

In der Stoffliste sind auch Stoffe und Gemische die nur unzureichend toxikologisch geprüft wurden. Die GHS-Einstufung und die damit verbundenen Tätigkeitsbeschränkungen sind dann prekär. Bei diesen Stoffen und Gemischen muss jederzeit damit gerechnet werden, dass die GHS-Einstufung in der ursprünglich der Stoffliste zugrundeliegenden Datenbank GESTIS an eine verbesserte Informationslage angepasst wird.

Die Stoffliste und die Datenbank GESTIS werden von zwei unterschiedlichen Dienstleistern unabhängig von einander im Internet bereitgestellt. Bei GESTIS erfolgte mit dem Jahreswechsel 2020/1 ein tiefgreifender Umbau der Datenbank. Seither werden deren Informationen offensichtlich nicht mehr automatisch in die Stoffliste der DGUV 213-098 übernommen. Hierdurch können bei GESTIS und der Stoffliste unterschiedliche GHS-Einstufungen nebeneinander vorliegen. Hierdurch besteht das Risiko, dass für den Unterricht falsche Stoffe  oder Verfahren ausgewählt oder unzureichende Schutzmaßnahmen getroffen werden. 

Dieses Problem tritt bei Stoffen und Gemischen aus der Stoffgruppe der Enzyme und aus den Stoffgruppen der oral bioverfügbarer Schwermetallverbindungen und Aromaten erfahrungsgemäß ehr auf. Verursachen solche Stoffe oder Gemische gemäß der Stoffliste keine oder nur geringe Gefahren, ist es deshalb ratsam, dies anlässlich der Gefährdungsbeurteilung mit der GESTIS Datenbank zu kontrollieren. Diese Kontrolle wird durch die ZVG-Nummer, die in der Stoffliste angegeben ist, erleichtert. Bei Stoffen und Gemischen für die jedoch nur eine dreistelligen ZVG-Nummer angegeben ist, gibt es keinen Eintrag in GESTIS. In diesem Fall kann zumeist die Kontrolle über die CAS-Nummer in der Datenbank der europäischen Chemikalienbehörde durchgeführt werden. 

Werden bei der Kontrolle Abweichungen von der GHS-Einstufungen in GESTIS festgestellt, ist es vorteilhaft, wenn dies der für die Stoffliste zuständigen Geschäftststelle zeitnah mitgeteilt wird: feedback-dguv@degintu.de. Erfahrungsgemäß erfolgt dann rasch eine Korrektur.


© Dr. Horst Klemeyer 2023, ORCID, Impressum